Der Wohnraum wird knapper, die Badezimmer kleiner – aber der Anspruch an Komfort bleibt. Kein Wunder also, dass sich viele Mieter in Deutschland für eine waschmaschine und trockner in einem entscheiden. Doch nicht jede Wohnung ist technisch oder rechtlich sofort dafür geeignet.
In diesem Artikel erfahren Sie, worauf Sie achten sollten, wenn Sie ein Kombigerät in einer Mietwohnung installieren möchten. Wir betrachten die wichtigsten technischen Voraussetzungen, sprechen über mietrechtliche Aspekte und geben Tipps zur Geräteeinrichtung im Alltag.
1. Ist eine Genehmigung vom Vermieter nötig?
Grundsätzlich dürfen Sie als Mieter haushaltsübliche Geräte in der Wohnung betreiben – dazu zählt auch eine waschmaschine und trockner in einem. Eine ausdrückliche Genehmigung ist in den meisten Fällen nicht erforderlich, solange keine baulichen Veränderungen nötig sind (z. B. zusätzliche Wasseranschlüsse oder Kernbohrungen).
Was Sie trotzdem tun sollten:
- Prüfen Sie den Mietvertrag: Gibt es spezielle Klauseln zu Waschmaschinenbetrieb oder Wasseranschlüssen?
- Fragen Sie bei Unsicherheit schriftlich beim Vermieter nach – insbesondere in älteren Häusern oder bei Holzböden.
- Bei Wohnungseigentümergemeinschaften gelten manchmal zusätzliche Regeln (z. B. Ruhezeiten, Nutzung nur zu bestimmten Zeiten).
2. Technische Voraussetzungen in der Wohnung
Nicht jede Mietwohnung ist automatisch für ein Waschtrocknergerät vorbereitet. Prüfen Sie daher folgende Punkte, bevor Sie das Gerät anschließen.
Wasseranschluss und Abfluss
- Ein Kaltwasseranschluss ist Pflicht. In vielen Wohnungen findet sich dieser im Bad oder unter der Spüle in der Küche.
- Der Abfluss kann direkt ins Spülbecken oder einen Siphon erfolgen. Achten Sie auf sicheren Sitz, um Wasserschäden zu vermeiden.
- Ein Aquastop-Schlauch erhöht die Sicherheit, besonders in Altbauten.
Stromversorgung
- Ein normaler Schutzkontaktstecker (230 V) genügt.
- Achten Sie darauf, dass der Stromkreis nicht überlastet wird, besonders wenn mehrere Geräte an derselben Sicherung hängen.
- In älteren Gebäuden sollte ggf. ein Elektriker die Leitungen prüfen.
Platzverhältnisse
- Die meisten Geräte benötigen eine Fläche von etwa 60 × 60 cm.
- Für den Türöffnungswinkel (bei Frontladern) muss genügend Platz vor dem Gerät sein.
- Belüftung ist wichtig, auch wenn das Gerät keinen Abluftschlauch benötigt.
Tipp: Ein Unterbausockel kann helfen, das Gerät ergonomischer zu platzieren und gleichzeitig Stauraum zu schaffen.
3. Geräuschentwicklung und Ruhezeiten
In vielen Mietshäusern gelten klare Regeln zu Ruhezeiten – insbesondere zwischen 22 Uhr und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen. Kombigeräte können bei Schleudergängen oder Trocknung hörbar arbeiten.
Was hilft:
- Wählen Sie ein Gerät mit „Silent“- oder „Nacht“-Modus.
- Legen Sie eine Antivibrationsmatte unter das Gerät.
- Schleudern Sie empfindliche Wäsche tagsüber – idealerweise außerhalb der Ruhezeiten.
Bei guter Isolierung und moderner Bauweise gibt es selten Probleme, dennoch empfiehlt sich Rücksichtnahme im Mehrparteienhaus.
4. Wohin mit dem Gerät in kleinen Wohnungen?
Gerade in deutschen Großstädten ist der Platz oft knapp. Hier einige beliebte Optionen zur Platzierung:
- Küche: Unter der Arbeitsplatte, neben dem Geschirrspüler oder in einer Nische.
- Badezimmer: Wenn Platz für ein 60 cm breites Gerät vorhanden ist, mit zusätzlicher Steckdose und Wasseranschluss.
- Abstellraum: Wenn vorhanden, bietet dieser Ort Diskretion und Ruhe. Achten Sie hier besonders auf Belüftung.
- Flur oder Einbauschrank: Nur empfehlenswert, wenn genügend Luftzirkulation vorhanden ist und der Boden das Gewicht tragen kann.
5. Brandschutz und Sicherheit
Ein Waschtrockner kann grundsätzlich sicher betrieben werden, wenn er richtig angeschlossen ist. Dennoch sollten folgende Punkte beachtet werden:
- Das Gerät nie unbeaufsichtigt laufen lassen, wenn Sie schlafen oder das Haus verlassen.
- Regelmäßig die Flusensiebe reinigen, um Hitzestau zu vermeiden.
- Keine Verlängerungskabel oder Mehrfachsteckdosen verwenden – direkte Wandsteckdose bevorzugen.
- Ein Rauchmelder in der Nähe kann zusätzlich Sicherheit bieten.
6. Was tun bei Problemen mit Nachbarn oder Vermietung?
Sollten Nachbarn sich über Geräuschentwicklung beschweren oder der Vermieter Zweifel an der Eignung des Geräts äußern, hilft meist ein ruhiges Gespräch mit folgenden Argumenten:
- Das Gerät entspricht modernen Standards und ist leiser als ältere Waschmaschinen.
- Die Nutzung erfolgt außerhalb der Ruhezeiten.
- Es werden keine baulichen Veränderungen vorgenommen.
- Bei Bedarf kann ein Fachbetrieb die fachgerechte Installation bestätigen.
Fazit: Kombigerät ja – mit etwas Vorbereitung
Eine waschmaschine und trockner in einem lässt sich in vielen Mietwohnungen problemlos nutzen – sofern einige Punkte beachtet werden. Wer vor der Anschaffung den Standort klärt, technische Voraussetzungen prüft und mit dem Vermieter offen kommuniziert, kann das Gerät ohne Sorgen installieren und betreiben.
Mit etwas Planung steht dem Komfortgewinn nichts im Wege. Besonders in urbanen Wohnlagen ist das Kombigerät oft die ideale Lösung für ein sauberes und flexibles Zuhause – ganz ohne Waschkeller oder langen Trocknungsprozess auf dem Wäscheständer.